Auf Antrag der Kläger wird die Berufung gegen das am 26. Oktober 2016 verkündete Urteil und das am 30. August 2017 verkündete Ergänzungsurteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren in beiden Rechtszügen wird unter Änderung der Festsetzung durch den Anwaltsgerichtshof auf jeweils 15.000 € festgesetzt.
I.
Die Kläger begehren, die Wahl der Beigeladenen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer B. in der Kammerversammlung am 11. März 2015 für ungültig zu erklären.
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