Auf Antrag der Beklagten sowie der Beigeladenen zu 1-3, 5, 7-11, 13 und 15 wird die Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 2018, berichtigt durch Beschluss vom 7. Februar 2019, zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000 € festgesetzt.
I.
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