LAG Köln - Urteil vom 11.01.2017
11 Sa 253/16
Normen:
BGB § 123 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 03.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2808/15

Anfechtung des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

LAG Köln, Urteil vom 11.01.2017 - Aktenzeichen 11 Sa 253/16

DRsp Nr. 2017/8563

Anfechtung des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Arbeitnehmer setzt substantiierten Vortrag zum Inhalt des vorausgegangenen Gesprächs und insbesondere auch zu dem Vortrag der Arbeitgeberseite voraus.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 03.12.2015 - 8 Ca 2808/15 d - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 123 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages und einer betriebsbedingten Kündigung.

Der Kläger ist seit November 2002 bei der Beklagten als Busfahrer im Liniendienst für den R R und die D K beschäftigt.

Mit Schreiben vom 17.07.2015 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 30.11.2015 aufgrund eines von der Beklagten vorgetragenen Auftragsverlustes.