Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 13. Februar 2020 -
Der Beklagte wird verurteilt, ab dem 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024 an den Kläger ein monatliches regelmäßiges Bruttoentgelt (ohne Einmalzahlungen) in Höhe von 3.169,28 EUR nebst einem Aufstockungsbetrag in Höhe von 633,86 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird der Klageantrag zu 2) abgewiesen.
II.Im Übrigen werden die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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