Anfechtung eines Gewinnverteilungsbeschlusses; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Körperschaftsteuer 2000
FG München, Beschluss vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 6 V 4588/02
DRsp Nr. 2003/6648
Anfechtung eines Gewinnverteilungsbeschlusses; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Körperschaftsteuer 2000
Die steuerlichen Auswirkungen einer vollzogenen offenen Gewinnausschüttung können nicht durch eine Anfechtung des Gewinnverteilungsbeschlusses nach § 119BGB wegen eines Irrtums darüber, dass kein ausreichendes belastetes Eigenkapital für die Ausschüttung zur Verfügung stand, rückgängig gemacht werden.