FG München - Beschluss vom 11.02.2003
6 V 4588/02
Normen:
KStG (a.F.) § 28 Abs. 2 S. 1 § 27 Abs. 3 S. 1 ; BGB § 119 ;

Anfechtung eines Gewinnverteilungsbeschlusses; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Körperschaftsteuer 2000

FG München, Beschluss vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 6 V 4588/02

DRsp Nr. 2003/6648

Anfechtung eines Gewinnverteilungsbeschlusses; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Körperschaftsteuer 2000

Die steuerlichen Auswirkungen einer vollzogenen offenen Gewinnausschüttung können nicht durch eine Anfechtung des Gewinnverteilungsbeschlusses nach § 119 BGB wegen eines Irrtums darüber, dass kein ausreichendes belastetes Eigenkapital für die Ausschüttung zur Verfügung stand, rückgängig gemacht werden.

Normenkette:

KStG (a.F.) § 28 Abs. 2 S. 1 § 27 Abs. 3 S. 1 ; BGB § 119 ;

Tatbestand:

I.