Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Januar 2016, Az.
Im Übrigen wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Januar 2016, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Verkauf und die Abtretung des Geschäftsanteils Nr. 3 des Beklagten zum Nennbetrag von 25.500,- DM an der A B GmbH mit Sitz in C, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
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