Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 19. Oktober 2017 -
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 19. Oktober 2017 -
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
IV.Für den Kläger wird die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
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