Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Zinsen für die Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuer.
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