BFH - Beschluss vom 16.10.2009
II B 37/09
Normen:
GrEStG § 16;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 240
Vorinstanzen:
FG München, vom 04.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2980/05

Anforderung an die Prüfung von § 16 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) im Zusammenhang mit einer Aufeinanderfolge mehrerer Erwerbsvorgänge

BFH, Beschluss vom 16.10.2009 - Aktenzeichen II B 37/09

DRsp Nr. 2009/26180

Anforderung an die Prüfung von § 16 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) im Zusammenhang mit einer Aufeinanderfolge mehrerer Erwerbsvorgänge

Normenkette:

GrEStG § 16;

Gründe

I.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine politische Gemeinde, hatte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 8. September 1999 ein Baugrundstück an die Eheleute B verkauft. Die Grundstücksvergabe erfolgte nach den gemeindlichen Einheimischenrichtlinien zur Schaffung eines selbst genutzten Familienwohnhauses. Der Klägerin war ein Rückkaufsrecht für den Fall eingeräumt worden, dass die Eheleute B das Grundstück nicht nach den Einheimischenrichtlinien bebauen oder nutzen sollten. Nachdem die Eheleute B ihr Bauvorhaben nicht realisieren konnten, verzichtete die Klägerin auf ihr Rückkaufsrecht, sofern die Eheleute B das Grundstück an Bauwillige im Sinne der Einheimischenrichtlinien veräußerten. Die Eheleute B veräußerten das Grundstück unter Mitwirkung der Klägerin durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 24. April 2002 an die Eheleute R (JR und KR), wobei der Klägerin wiederum ein Ankaufsrecht für den Fall eingeräumt war, dass JR und KR das Grundstück nicht nach den Einheimischenrichtlinien bebauen und nutzen sollten.