FG Berlin - Urteil vom 24.08.1998
IX 142/95
Normen:
AO § 162 Abs. 1 ; AO § 162 Abs. 2 ; EStG § 4 Abs. 1 ;

Anforderung an Nachweis von Spielbankgewinnen

FG Berlin, Urteil vom 24.08.1998 - Aktenzeichen IX 142/95

DRsp Nr. 2003/11688

Anforderung an Nachweis von Spielbankgewinnen

Der Nachweis über Höhe und Zeitpunkt oder Zeitraum von nicht einkommensteuerpflichtigen Geldzuflüssen aus Spielbankgewinnen obliegt rechtmäßig dem Steuerpflichtigen. Ein Zeugenbeweis für die Tatsache, dass Spielgewinne erzielt worden sind, ist ohne Beweisantritt zu Spielverlusten und zur Verwendung von Überschüssen untauglich zum Nachweis von Vermögenszuflüssen aus dem Spiel.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 1 ; AO § 162 Abs. 2 ; EStG § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der im Jahre 1949 geborene unverheiratete Kläger wurde am ... 1991 aus der Haft entlassen, mit der er wegen Totschlags seiner Ehefrau und deren Tante eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren zu verbüßen hatte. Den letzten Teil der Strafzeit verbrachte der Kläger seit Mitte 1990 im offenen Vollzug in der Justizvollzugsanstalt ... .

Wegen Verabredung zu einem Verbrechen (Bankraub) wurde der Kläger nach seiner Festnahme am ... 1992 im Herbst desselben Jahres zu einer weiteren Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit hat es folgende Bewandtnis:

Am ... 1992 beraubten zwei Täter die Kreissparkasse F. in S. um 465.295,00 DM.

Am ... 1992 fuhren der Kläger und ein weiterer Täter nach S. um dort die Kreissparkasse zu überfallen, wurden aber zuvor von observierenden Polizeibeamten festgenommen.