FG Hessen - Urteil vom 23.03.2011
4 K 419/10
Normen:
AStG § 1; AO § 90 Abs. 3;

Anforderung; Verrechnungspreisdokumentationen

FG Hessen, Urteil vom 23.03.2011 - Aktenzeichen 4 K 419/10

DRsp Nr. 2011/16078

Anforderung; Verrechnungspreisdokumentationen

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AStG § 1; AO § 90 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Aufforderung des Finanzamtes an die Klägerin, Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) vorzulegen, rechtmäßig war.

Die Klägerin wurde durch Vertrag vom 02.01.2008 gegründet. Mit Vertrag vom 12.02.2008 erwarb die X- AG sämtliche Anteile an der Klägerin und mit Vertrag vom 20.03.2008 verkaufte sie diese Anteile weiter an die X-S.A. Sämtliche Anteile der X-S.A. und X-AG wurden von der X-Holding in Luxemburg gehalten.