FG Hamburg - Urteil vom 07.11.2002
IV 27/00
Normen:
ZK Art. 232 Abs. 1 Buchst. b ; AO § 240 ;

Anforderung von Säumniszinsen/-zuschlägen

FG Hamburg, Urteil vom 07.11.2002 - Aktenzeichen IV 27/00

DRsp Nr. 2003/4000

Anforderung von Säumniszinsen/-zuschlägen

1. Die in Art. 232 Abs. 1 lit. b ZK geregelten Säumniszinsen erweisen sich nach ihrem wahren materiellen Gehalt als Säumniszuschläge. 2. Zum Wahlrecht, bei Erlass eines Leistungsgebotes entweder diesen Verwaltungsakt mit dem Einspruch anzufechten oder den Erlass eines Abrechnungsbescheides zu beantragen.

Normenkette:

ZK Art. 232 Abs. 1 Buchst. b ; AO § 240 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des beklagten Hauptzollamtes, mit dem sie zur Entrichtung von Säumniszuschlägen herangezogen wird.