Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 18.11.2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Streitig ist im anhängigen Klageverfahren die Erstattung von € 768,94 aus unter Vorbehalt geleisteter, vom Empfängerkonto zur Erfüllung der Forderung eines Dritten weitergeleiteter Witwenrente.
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