FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.03.2002
2 K 1763/01
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c ;

Anforderungen an Bemühungen um einen Ausbildungsplatz durch eigene Bewerbungen des Kindes

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2002 - Aktenzeichen 2 K 1763/01

DRsp Nr. 2002/13676

Anforderungen an Bemühungen um einen Ausbildungsplatz durch eigene Bewerbungen des Kindes

Grundsätzlich ist ein Kind, das sich durch eigene Bewerbungen ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, zu berücksichtigen ohne Rücksicht darauf, ob es objektiv für die angestrebte Ausbildung geeignet ist.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger für seinen Sohn ... für die Zeit von April bis Juni 1998 und die Zeit von November 1998 bis Juni 1999 Kinddergeld zusteht.

Der Kläger ist der Vater des am 31. Mai 1979 geborenen ... Im August 1997 begann ... eine Berufsausbildung, die voraussichtlich bis 31. Januar 2001 dauern sollte. Aufgrund der Höhe der mitgeteilten Ausbildungsvergütung wurde für ... zunächst bis Dezember 2000 Kindergeld bewilligt. Bereits im Oktober 1999 brach ... die Ausbildung ab. Im November 1997 begann er eine weitere Ausbildung, die er wiederum im März 1998 abbrach. Vom 15. Juli bis zum 14. Oktober 1998 war er arbeitslos gemeldet. In den Monaten april und Mai 1999 hatte er eine Beschäftigung als Lagerarbeiter bei der Firma ... Vom 26. Juli 1999 bis zum 23. September 1999 war er erneut arbeitslos gemeldet und ab dem 24. September 1999 in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.