I.
Der Kläger und die Klägerin werden beim Finanzamt München IV zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nichtselbständiger Arbeit bei der Pflasterbau GmbH, einer bereits seit längerem bestehenden Gesellschaft der Klägerin. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|