BFH - Urteil vom 26.02.2009
II R 4/08
Normen:
AO § 173 Abs. 1; GrEStG § 19 Abs. 2; FGO § 126 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 28.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1602/03

Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen zur Änderung eines Steuerbescheids hinsichtlich der Grunderwerbsteuer; Ausgestaltung eines Änderungsbescheids zur Besteuerung eines durch eine Grundstücksbebauung entstandenen Grunderwerbs; Anforderungen an das Vorliegen der behördlichen Kenntnis eines steuererhöhenden Tatbestands

BFH, Urteil vom 26.02.2009 - Aktenzeichen II R 4/08

DRsp Nr. 2009/21072

Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen zur Änderung eines Steuerbescheids hinsichtlich der Grunderwerbsteuer; Ausgestaltung eines Änderungsbescheids zur Besteuerung eines durch eine Grundstücksbebauung entstandenen Grunderwerbs; Anforderungen an das Vorliegen der behördlichen Kenntnis eines steuererhöhenden Tatbestands

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1; GrEStG § 19 Abs. 2; FGO § 126 Abs. 3;

Gründe:

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb mit notariell beurkundetem Vertrag vom 15. Dezember 1998 von der Verkäuferin einen halben Miteigentumsanteil an einem mit einem Wohnblock bebauten Grundstück; der Kaufpreis betrug 140 500 DM. Das vormalig zuständige Finanzamt W setzte gegen den Kläger zunächst unter Zugrundelegung dieses Kaufpreises und, nachdem sich der Grundstückskaufpreis nach Vermessung auf 151 390 DM erhöht hatte, durch Änderungsbescheid vom 11. Dezember 2002 Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 298 DM fest.