I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb mit notariell beurkundetem Vertrag vom 15. Dezember 1998 von der Verkäuferin einen halben Miteigentumsanteil an einem mit einem Wohnblock bebauten Grundstück; der Kaufpreis betrug 140 500 DM. Das vormalig zuständige Finanzamt W setzte gegen den Kläger zunächst unter Zugrundelegung dieses Kaufpreises und, nachdem sich der Grundstückskaufpreis nach Vermessung auf 151 390 DM erhöht hatte, durch Änderungsbescheid vom 11. Dezember 2002 Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 298 DM fest.
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