Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1.10.2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Gießen aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das vorliegende Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 146.124,06 € festgesetzt.
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