Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Februar 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Streitig sind außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wegen der Unterbringung eines Kindes im Z, einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit massiven Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung (Verhaltensauffälligkeiten, Verwahrlosungserscheinungen, Fehlentwicklungen im sozial-emotionalen Bereich).
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