Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.11.2017 (Az.: 13 HK
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieser Beschluss und das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,- € festgesetzt.
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