Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.05.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, 2-
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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