Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Verfahrensfehler, die nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Zulassung der Revision führen sollen, liegen nicht vor.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|