BFH - Beschluss vom 10.03.2009
IX B 197/08
Normen:
FGO § 82; ZPO § 391;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1129
Vorinstanzen:
FG München, vom 25.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 4747/06

Anforderungen an den Nachweis der objektiven Umstände einer Einkünfteerzielung aus Vermietung und Verpachtung

BFH, Beschluss vom 10.03.2009 - Aktenzeichen IX B 197/08

DRsp Nr. 2009/13060

Anforderungen an den Nachweis der objektiven Umstände einer Einkünfteerzielung aus Vermietung und Verpachtung

Normenkette:

FGO § 82; ZPO § 391;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Verfahrensfehler, die nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Zulassung der Revision führen sollen, liegen nicht vor.