Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 6) wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Amberg vom 12.06.2018 (Gz: HRA xy, Fall 4) abgeändert.
Das Amtsgericht wird angewiesen, für die Entscheidung über die Registereintragung der zur Eintragung in das Handelsregister angemeldeten Veränderungen des Kommanditistenbestands der Beteiligten zu 1) von der dort geäußerten Rechtsauffassung, das auf dem vorgelegten Erbschein maschinell aufgedruckte Dienstsiegel stehe einem Nachweis der Rechtsnachfolge durch öffentliche Urkunden gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 HGB entgegen, Abstand zu nehmen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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