BFH - Beschluss vom 15.05.2019
XI R 14/17
Normen:
FGO §§ 56 Abs. 1 und Abs. 2, 120 Abs. 1 Satz 1, 126, 155 Satz 1; ZPO § 85;
Fundstellen:
BB 2020, 2267
BFH/NV 2019, 923
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 12.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 23/15

Anforderungen an den Nachweis der rechtzeitigen Absendung der RevisionsbegründungsschriftGlaubhaftmachung durch Vorlage des Freistempleraufdrucks

BFH, Beschluss vom 15.05.2019 - Aktenzeichen XI R 14/17

DRsp Nr. 2019/10310

Anforderungen an den Nachweis der rechtzeitigen Absendung der Revisionsbegründungsschrift Glaubhaftmachung durch Vorlage des Freistempleraufdrucks

NV: Dem "Freistempler"-Aufdruck kommt eine geringere Beweis-kraft zu als dem Poststempel. Die Freistempelung des Briefes besagt lediglich, dass die Sendung versandfertig gemacht worden, nicht aber, dass es auch tatsächlich zur rechtzeitigen Versendung gekommen ist.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. Januar 2017 5 K 23/15 U wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

FGO §§ 56 Abs. 1 und Abs. 2, 120 Abs. 1 Satz 1, 126, 155 Satz 1; ZPO § 85;

Gründe

I.

Die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GbR, wegen Umsatzsteuer 2013 war erfolglos (Urteil des Finanzgerichts —FG— Münster 12. Januar 2017 5 K 23/15 U, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte —EFG— 2017, 703).