Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 10.10.2018 - 3 K 1983/17 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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