Die Beschwerde der Klägerinnen wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. November 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerinnen zu tragen.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für eine Revisionszulassung (§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung —FGO—) liegen nicht vor.
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