Die Berufung der Klägerin vom 02.05.2018 gegen das Endurteil des LG München I vom 05.04.2018 (Az.:
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das vorgenannte Urteil des Landgerichts sowie dieses Urteil sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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