Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Streitig ist die Zuordnung eines PKW Audi A3 zum Betriebsvermögen einer vom Kläger nebenberuflich ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit.
Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte in den Streitjahren als Direktor der Technischen Hochschule in A Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Daneben ist er freiberuflich als Berater auf dem Gebiet der chemischen Technologie tätig.
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