FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.03.2014
6 K 2646/12
Normen:
EStG § 4 Abs. 3;

Anforderungen an den Nachweis einer rechtmäßigen Zuordnung eines gemischt genutzten Fahrzeuges zum gewillkürten Betriebsvermögen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.03.2014 - Aktenzeichen 6 K 2646/12

DRsp Nr. 2014/14244

Anforderungen an den Nachweis einer rechtmäßigen Zuordnung eines gemischt genutzten Fahrzeuges zum gewillkürten Betriebsvermögen

1. Die unternehmerische Nutzung eines Fahrzeuges von mehr als 10% und die damit verbundene Frage der Zulässigkeit der Zuordnung des Fahrzeuges zum gewillkürten Betriebsvermögen kann nicht anhand einer nachträglich erstellten Auflistung von Fahrten nachgewiesen werden, wenn diese nicht zeitnah erfolgte und die einzelnen Fahrstrecken für das Gericht nicht leicht überprüfbar sind. 2. Die Anforderungen an die Darlegungs- und Nachweispflichten sind nicht zu senken, wenn der Steuerpflichtige von Anfang an Anlass zur Beweisvorsorge hatte.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3;

Tatbestand:

Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.

Streitig ist die Zuordnung eines PKW Audi A3 zum Betriebsvermögen einer vom Kläger nebenberuflich ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit.

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte in den Streitjahren als Direktor der Technischen Hochschule in A Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Daneben ist er freiberuflich als Berater auf dem Gebiet der chemischen Technologie tätig.