Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 07.11.2019 – 5 K 1768/19 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) im Jahr 2017 (Streitjahr) die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann.
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