LSG Bayern - Urteil vom 21.02.2017
L 5 P 23/15
Normen:
SGG § 73a;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 17.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 P 26/14

Anforderungen an den Widerruf einer Prozessvollmacht für einen beigeordneten Rechtsanwalt im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Bayern, Urteil vom 21.02.2017 - Aktenzeichen L 5 P 23/15

DRsp Nr. 2017/8299

Anforderungen an den Widerruf einer Prozessvollmacht für einen beigeordneten Rechtsanwalt im sozialgerichtlichen Verfahren

Der Widerruf einer Prozessvollmacht für einen im PKH-Verfahren beigeordneten Rechtsanwalt erfordert eine eindeutige Willenserklärung des Klägers sowie deren Zugang bei Gericht.

1. Die Einschränkung einer umfassend erteilten Prozessvollmacht kann nur durch ausdrückliche, unzweideutige Erklärung im Sinne einer Prozesshandlung erfolgen. 2. Diese wird erst mit Zugang gegenüber dem Gericht wirksam.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 73a;

Tatbestand

Streitig ist die Beendigung des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Augsburg mit Aktenzeichen S 10 P 96/12 durch gerichtlichen Vergleich vom 24.03.2014.