LAG Thüringen - Urteil vom 27.07.2016
6 Sa 380/15
Normen:
BGB § 613a Abs. 1; BGB § 613a Abs. 6; ZPO § 91a;
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 18.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 216/12

Anforderungen an den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs nach einem weiteren Betriebsübergang

LAG Thüringen, Urteil vom 27.07.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 380/15

DRsp Nr. 2017/3356

Anforderungen an den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs nach einem weiteren Betriebsübergang

1. Möchte ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs widersprechen, nachdem bereits ein weiterer Betriebsübergang stattgefunden hat, muss er darlegen, dass er dem (zweiten) Übergang seines Arbeitsverhältnisses im Rahmen des zeitlich späteren zweiten Betriebsübergangs wirksam widersprochen hat. 2. Er muss über die Wirksamkeit des Widerspruchs im Rahmen des zweiten Betriebsübergangs dazu eine rechtskräftige Entscheidung herbeiführen; eine Inzidentprüfung der Frage im Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerspruchs im Rahmen des ersten Betriebsübergangs erfolgt nicht. 3. Entscheidungen nach § 91a ZPO entfalten diesbezüglich keine materielle Rechtskraft.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 18. September 2012 - 2 Ca 216/12 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1; BGB § 613a Abs. 6; ZPO § 91a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten noch über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den 01. September 2007 hinaus.