FG Hamburg - Urteil vom 04.02.2016
3 K 298/15
Normen:
AO § 218 Abs. 2;

Anforderungen an die Abrechnung der Schenkungsteuer für eine Grundstücksschenkung

FG Hamburg, Urteil vom 04.02.2016 - Aktenzeichen 3 K 298/15

DRsp Nr. 2016/10420

Anforderungen an die Abrechnung der Schenkungsteuer für eine Grundstücksschenkung

Normenkette:

AO § 218 Abs. 2;

Tatbestand

A.

Die Klage betrifft die Schenkungsteuer und Abrechnung der Schenkungsteuer für die Grundstücksschenkung vom (...)

Entscheidungsgründe

B.

Die Klage ist unzulässig (I - II) und unbegründet (III).

...

(II 1 c)

cc) Entgegenstehende Rechtshängigkeit

Im Übrigen fehlt es der vorliegenden am 11. November 2015 eingereichten Nichtigkeitsklage - zumindest bis zum Zeitpunkt der hiesigen Entscheidung am 4. Februar 2016 - am Rechtsschutzbedürfnis wegen doppelter Rechtshängigkeit gemäß § 70 FGO i. V. m. § 17 Abs. 1 GVG bzw. § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (sog. negative Sachurteilsvoraussetzung, vgl. BFH-Beschluss vom 27.04.2001 XI S 9/01, [...], nachgehend BVerfG-Beschluss vom 30.07.2001, [...]).

Über die vorgehend vom Kläger unter dem 25. Juni 2015 mit Eingang 7. Juli 2015 erhobene Parallelklage 3 K 200/15 auf Feststellung der Nichtigkeit der Schenkungsteuerbescheide ist noch nicht rechtskräftig entschieden; gegen das Urteil vom 25. August 2015 hat der Kläger nach dessen Zustellung beim BFH Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen II B 12/16 eingelegt .