Auf die Berufung der Klägerin und auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 13. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf vom 12.02.2021 unter Zurückweisung der Rechtsmittel beider Parteien im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
I.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von EUR 34.487,15 nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.08.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. III. IV. V.
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