FG Hamburg, vom 16.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 177/08
Anforderungen an die Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 174 Abs. 4 Abgabenordnung (AO)
BFH, Urteil vom 11.05.2010 - Aktenzeichen IX R 25/09
DRsp Nr. 2010/17117
Anforderungen an die Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 174 Abs. 4Abgabenordnung (AO)
Die Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 174 Abs. 4AO kommt nur in Betracht, wenn der Antrag oder Rechtsbehelf des Steuerpflichtigen spezifisch auf die Änderung des vorausgegangenen Bescheides gerichtet war.