Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.03.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden (Az.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gebührenstreitwert für die Berufung wird auf 19.510,31 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|