Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 29. März 2017 3 K 2565/16 aufgehoben.
Die Umsatzsteuerbescheide 2005 und 2006 vom 14. Februar 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29. April 2014 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2005 um ... € und die Umsatzsteuer 2006 um ... € niedriger festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|