OLG Düsseldorf - Beschluss vom 29.03.2017
I-3 Wx 231/16
Normen:
FamFG § 58; HGB § 107; HGB § 161 Abs. 2;
Fundstellen:
NotBZ 2017, 464
ZIP 2017, 1111

Anforderungen an die Anmeldung der Übertragung eines Kommanditanteils im Wege der Sonderrechtsnachfolge

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2017 - Aktenzeichen I-3 Wx 231/16

DRsp Nr. 2017/5671

Anforderungen an die Anmeldung der Übertragung eines Kommanditanteils im Wege der Sonderrechtsnachfolge

1. Aus der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister ("Der Kommanditist Herr Dr. H. W. K. ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Er hat seinen Kommanditanteil von 1.800 € Herrn B. D., geboren am 07.06.1951, in …. Oberhausen, übertragen, wodurch sich dessen Kommanditeinlage auf 36.000 € erhöht. Der bisherige Kommanditist sowie die persönlich haftende Gesellschafterin versichern, dass dem ausgeschiedenen Kommanditisten keinerlei Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen gewährt oder versprochen worden ist.…") geht hinreichend sicher hervor, dass es sich nicht um einen bloßen Mitgliederwechsel, sondern um die Übertragung eines Gesellschaftsanteils im Wege der Sonderrechtsnachfolge handelt. 2. Die als Verfahrensantrag und -erklärung auslegungsfähige Anmeldung, deren Formulierung bei der Eintragung der Verantwortung des Registergerichts unterliegt, verlangt auch mit Blick auf die zu wahrende Sicherheit des Rechtsverkehrs nicht einen bestimmten Wortlaut, insbesondere nicht die ausdrückliche Erklärung, dass die Übertragung im Wege der Sonderrechtsnachfolge erfolge.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Normenkette:

FamFG § 58; HGB § 107; HGB § 161 Abs. 2;

Gründe

I.