FG Münster - Urteil vom 14.03.2019
5 K 990/16 AO
Normen:
AO § 254 Abs. 1 S. 1; AO § 324;

Anforderungen an die Anordnung eines dinglichen Arrestes zur Sicherung entstandener Steueransprüche

FG Münster, Urteil vom 14.03.2019 - Aktenzeichen 5 K 990/16 AO

DRsp Nr. 2019/5955

Anforderungen an die Anordnung eines dinglichen Arrestes zur Sicherung entstandener Steueransprüche

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 254 Abs. 1 S. 1; AO § 324;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage darüber, ob die Anordnung eines dinglichen Arrestes nichtig oder rechtswidrig gewesen ist.

Die Klägerin, die L GmbH, ist seit Juni 2007 in der Baubranche (Fassadendämmung und Trockenbau) tätig. Alleiniger Anteilseigner und Geschäftsführer war bis zum 15.10.2015 Herr G L, seit diesem Zeitpunkt ist sein Sohn F L alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer. Des Weiteren vermietet die Klägerin Gerüste und Firmennutzfahrzeuge an die G GmbH, deren Geschäftsführer ebenfalls Herr F L ist.