Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2.11.2016 verkündete Urteil des Land-gerichts Magdeburg (
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
und beschlossen:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 260.000, -- Euro festgesetzt.
I.
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