Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 2012 bis 2015 vom 11.04.2018 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der jeweiligen Einspruchsentscheidung oder anderweitigen Erledigung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt in Höhe folgender Teilbeträge:
ESt 2012 | ... €, |
ESt 2013 | ... €, |
ESt 2014 | ... €, |
ESt 2015 | ... €. |
Die Aussetzung wird davon abhängig gemacht, dass die Antragsteller Sicherheit in Höhe der Hälfte des jeweils auszusetzenden Betrages leisten, mithin:
ESt 2012 | ... €, |
ESt 2013 | ... €, |
ESt 2014 | ... €, |
ESt 2015 | ... €. |
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird beschränkt auf ESt 2013 und ESt 2015 zugelassen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller 75,9 % und der Antragsgegner 24,1 %.
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