I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH. Über eine Treuhänderin war A zu 65% an der Klägerin beteiligt. Zugleich war A Geschäftsführer und seit 1997 auch alleiniger Gesellschafter der A-GmbH. Am 21. Dezember 1999 schloss die Klägerin mit der A-GmbH eine als "Mandatsübernahmevertrag" bezeichnete Vereinbarung, nach der die A-GmbH als Käuferin zum 31. Dezember 1999 in alle in einer Liste aufgeführten Mandate der Klägerin eintreten solle, die mit dem Beraterwechsel einverstanden seien. Der Vertrag enthielt folgende Kaufpreisregelung:
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