FG Düsseldorf, vom 06.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2879/15
BFH, vom 29.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen IX R 8/17
Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags
BFH, Beschluss vom 08.01.2019 - Aktenzeichen IX R 8/17
DRsp Nr. 2019/4875
Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags
NV: Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen.
Tenor
Der Gerichtsbescheid vom 29. Mai 2018 wirkt als Urteil.