Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter und weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Halle (Saale) vom 04.04.2012 (Az.: 28 F 964/07) aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Halle (Saale) zurückverwiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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