Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 17.10.2019 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer ordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung sein Ende gefunden hat, oder aber nicht, sowie darüber, ob dem Kläger gegenüber der Beklagten noch Zahlungsansprüche zustehen.
1. 2. a) b)
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