1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen die Beklagte zu 1) ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen die Beklagte zu 2) als unzulässig zu verwerfen.
3. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
4. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 04.04.2023 wird aufgehoben.
5. Der Senat beabsichtigt, den Gegenstandswert des Berufungsverfahrens auf 32.587,50 € festzusetzen.
I.
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