LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.01.2023
3 Sa 196/22
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3 S. 2; GewO § 106; SGB IX § 84 Abs. 2; SGB IX § 167 Abs. 2; BetrVG § 102 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 28.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 185/21

Anforderungen an die BerufungsbegründungDreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten KündigungUltima-ratio-Prinzip im KündigungsrechtKeine Unwirksamkeit der Kündigung bei unterbliebenem betrieblichen EingliederungsmanagementVerlagerung der Darlegungs- und Beweislast bei unterbliebenem betrieblichen Eingliederungsmanagement

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2023 - Aktenzeichen 3 Sa 196/22

DRsp Nr. 2023/9959

Anforderungen an die Berufungsbegründung Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten Kündigung Ultima-ratio-Prinzip im Kündigungsrecht Keine Unwirksamkeit der Kündigung bei unterbliebenem betrieblichen Eingliederungsmanagement Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast bei unterbliebenem betrieblichen Eingliederungsmanagement

1. Die Berufungsbegründung muss auf den Streitfall zugeschnitten sein. Sie muss sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will. Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen.