ArbG Koblenz, vom 16.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2531/20
Anforderungen an die BerufungsbegründungZweiwöchige Frist zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung gem. § 626 Abs. 2 BGBWichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGBUmfassende Interessenabwägung vor Ausspruch einer KündigungGrundsatz der richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2021 - Aktenzeichen 3 Sa 229/21
DRsp Nr. 2022/9742
Anforderungen an die BerufungsbegründungZweiwöchige Frist zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung gem. § 626 Abs. 2BGB"Wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1BGBUmfassende Interessenabwägung vor Ausspruch einer KündigungGrundsatz der richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1ZPO
1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben. Sie muss auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen und tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen. Bloße formelhafte Wendungen oder Wiederholungen bisherigen Vorbringens reichen nicht aus.2. Die Frist gem. § 626 Abs. 2BGB beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Erforderlich ist eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.