FG Berlin-Brandenburg, vom 29.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5274/10
Anforderungen an die Beschreibung der erbrachten Leistung in der Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs
BFH, Urteil vom 16.01.2014 - Aktenzeichen V R 28/13
DRsp Nr. 2014/6116
Anforderungen an die Beschreibung der erbrachten Leistung in der Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs
Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5UStG) können andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wenn das Abrechnungsdokument selbst darauf verweist und diese eindeutig bezeichnet (Bestätigung der Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 10. November 1994 V R 45/93, BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395, unter II.2.c bb). Die in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen müssen der Rechnung nicht beigefügt sein.