OLG München - Beschluss vom 29.01.2019
7 AktG 2/18
Normen:
AktG § 246a Abs. 1; AktG § 246a Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
AG 2019, 525
ZIP 2019, 568
Vorinstanzen:
LG München I, vom 05.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen O 15381/18

Anforderungen an die Bestimmtheit eines Freigabeantrags

OLG München, Beschluss vom 29.01.2019 - Aktenzeichen 7 AktG 2/18

DRsp Nr. 2019/2202

Anforderungen an die Bestimmtheit eines Freigabeantrags

Ein Freigabeantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den Wortlaut des gefassten Beschlusses wiedergibt.

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass die beim Landgericht München I erhobenen Klage des Antragsgegners vom 5.11.2018 (Az.: 5 HK O 15381/18) gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 4. Oktober 2018 zu TOP 1 nachfolgenden Inhalts: der Eintragung des vorgenannten Beschlusses in das Handelsregister des Sitzes der Antragstellerin nicht entgegen steht und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

2. 3.