Auf die sofortige Beschwerde der betroffenen Gesellschaft vom 3. Februar 2017 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Walsrode - Registergericht - vom 9. Januar 2017 hinsichtlich des Verlangens nach Vorlage einer vom Alleingesellschafter unterzeichneten Fassung des (satzungsändernden) Gesellschafterbeschlusses vom 5. Januar 2017 aufgehoben.
Dem Registergericht wird aufgegeben, das Eintragungsverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats fortzusetzen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 30.000 €.
I.
Mit Eintragungsantrag vom 5. Januar 2017 überreichte der die Beschwerdeführerin vertretende Notar das Protokoll einer Gesellschafterversammlung der betroffenen Gesellschaft vom 5. Januar 2017, welches die als Blatt 91 zu den Akten gelangte Gestalt hat. Das Protokoll der Gesellschafterversammlung ist nur vom Notar unterzeichnet. Wegen der weiteren Einzelheiten der Urkunde wird auf Bl. 91 d. A. Bezug genommen.
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