FG Hessen, vom 02.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 22/10
Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision
BFH, Beschluss vom 02.05.2014 - Aktenzeichen IX B 11/14
DRsp Nr. 2014/8837
Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision
NV: Mit der Rüge vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung bzw. schlichter Subsumtionsfehler in der Entscheidung der Vorinstanz, d.h. mit der Rüge materiell-rechtlicher Fehler kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden.
Mit der Rüge der fehlerhaften Rechtsanwendung bzw. eines sachlichen Subsumtionsfehler in der Entscheidung der Vorinstanz kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden